Weshalb wird die Gewaltschutz-Petition mit über 121.000 Unterschriften nicht beim Kindschaftsrecht berücksichtigt?
Weshalb fordert das BMJV mich dazu auf, eine Stellungnahme abzugeben & lässt sie dann verschwinden?
Hier ist ein Muster-Schreiben an das BMJV für Euch. Danke an die Mutter, die es verfasst hat!
Ihr könnt es an das Referat Kindschaftsrecht schicken: IA2@bmjv.bund.de !
Betreff: Empörung über den Umgang des BMJV mit der Stellungnahme von Christina Mundlos – 121.000 betroffene Menschen dürfen nicht unsichtbar gemacht werden!
An das Referat Kindschaftsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Empörung habe ich die aktuellen Informationen von Christina Mundlos zum Umgang des BMJV mit ihrer Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts zur Kenntnis genommen.
Nach ihrer öffentlichen Darstellung wurden Stellungnahmen verschiedener Väterrechtsvereine, unter anderem des Väteraufbruchs und des ISUV, veröffentlicht und damit in der öffentlichen Dokumentation berücksichtigt. Ihre eigene Stellungnahme, die ausdrücklich die Perspektive betroffener Mütter und Kinder einbringt und entsprechend ihrer Gewaltschutz-Petition die Interessen von mehr als 121.000 Menschen betrifft, taucht dagegen in der öffentlichen Darstellung des BMJV nicht auf.
Ich halte diesen Vorgang für ausgesprochen problematisch.
Gerade bei einer Reform des Kindschaftsrechts ist es nicht hinnehmbar, wenn die Perspektiven derjenigen, die von Gewalt, Machtmissbrauch und langjährigen familiengerichtlichen Auseinandersetzungen betroffen sind, gegenüber anderen Interessenvertretungen faktisch unsichtbar bleiben. Frau Mundlos steht mit ihrer Arbeit als eine der ganz wenigen nicht nur für den Schutz vor häuslicher Gewalt ein, sondern bringt mit ihrer Expertise eben auch die Sicht derjenigen ein, die eine Fortführung von Nachtrennungsgewalt DURCH Behörden erleben.
Wenn ihre Stellungnahme und ihre Gewaltschutz-Petition nicht berücksichtigt werden, fehlt die Perspektive Betroffener der sogenannten institutionellen Gewalt völlig.
Gleichzeitig könnte gerade das Ignorieren dieser Perspektive wiederum ebenso ein Ausdruck institutioneller Gewalt und Interessen sein.
Ich frage Sie daher ausdrücklich:
1. Ist die Stellungnahme von Christina Mundlos beim BMJV eingegangen?
2. Wenn ja: Warum ist sie in der veröffentlichten Übersicht der Stellungnahmen offenbar nicht aufgeführt?
3. Nach welchen Kriterien entscheidet das BMJV, welche Stellungnahmen veröffentlicht, berücksichtigt oder nicht veröffentlicht werden?
4. Wurde die Stellungnahme inhaltlich in die Beratungen zur Reform des Kindschaftsrechts einbezogen?
5. Weshalb wurde die Gewaltschutz-Petition nicht beim Referentenentwurf berücksichtigt – trotz der Empfehlung vom Petitionsausschuss, dies zu tun?
6. Wie stellt das BMJV sicher, dass die Perspektiven von Müttern und Kindern, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind UND die institutionelle Gewalt und Machtmissbrauch erleben, bei der Reform tatsächlich gleichwertig berücksichtigt werden?
Diese Fragen sind für mich keineswegs theoretischer Natur. Ich habe selbst über Jahre Erfahrungen mit familiengerichtlichen Verfahren gesammelt und musste erleben, wie stark die tatsächlichen Lebensrealitäten von Müttern und Kindern hinter Akten, Behauptungen und formalisierten Verfahren zurücktreten und geradezu vertuscht werden. Gerade deshalb erschüttert mich der Eindruck, dass ausgerechnet die Stimme einer Frau, die sich seit Jahren öffentlich und fachlich mit den Erfahrungen betroffener Mütter und Kinder auseinandersetzt, in der offiziellen Darstellung nicht sichtbar sein soll.
Das BMJV trägt bei einer solchen Reform eine besondere Verantwortung. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass bestimmte Interessenvertretungen systematisch Gehör finden, während die Erfahrungen von Frauen und Kindern, die Gewalt oder strukturelle Benachteiligung im familiengerichtlichen Kontext erleben, an den Rand gedrängt werden.
Ich erwarte daher eine konkrete und nachvollziehbare Antwort darauf, ob die Stellungnahme von Christina Mundlos eingegangen ist, wie mit ihr verfahren wurde und weshalb sie gegebenenfalls nicht veröffentlicht wurde.
Eine Reform des Kindschaftsrechts muss die Realität aller Betroffenen abbilden. Mütter und Kinder dürfen dabei nicht unsichtbar gemacht werden.
Mit nachdrücklichen Grüßen
